Allgemeine Geschäftsbedingungen zu unseren Abos:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG und dem Dienstleistungsempfänger erstellt.

Gegenstand der Dienstleistung

Der Nutzer ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, sämtliche Dienstleistungen der Vereinbarung zu nutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Wird die Vereinbarung nicht innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt, verlängert sich dieses automatisch um einen Monat. Die Kündigung ist in Textform an die Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG. zu richten. Sollte der Nutzer Zweifel an seiner sportlichen Gesundheit haben, so raten wir, vor Trainingsbeginn, einen Arzt zu konsultieren.

Dienstleistungsbeschreibung des Basis-Abos

Das Basis-Abo berechtigt den Dienstleistungsempfänger 13 pro Quartal, bzw. einmal pro Woche nach §20 SGB V zertifizierte Dienstleistungen im Aktivita zu nutzen. Wird die Dienstleistung nicht vollständig ausgeschöpft, verfallen übrige Einheiten nach Ablauf des Quartals.

Dienstleistungsbeschreibung des Maxi-Abos

Das Maxi-Abo ist ausschließlich als Option, zusätzlich zum Basis-Abo buchbar. Es berechtigt den Dienstleistungsempfänger zur uneingeschränkten Nutzung aller allgemein zugänglichen Dienstleistungen im Aktivita. Individuell buchbare Termine sind nicht Bestandteil der allgemein zugänglichen Dienstleistungen. Ebenso ausgeschlossen sind Dienstleistungen, welche das Buchen einer zusätzlichen Dienstleistungsvereinbarung über die TECHNOGYM-App bedingen.

Inanspruchnahme der Kinderangebote

Für die Inanspruchnahme der Kinderangebote muss ein Erziehungsberechtigter aktives Mitglied im Aktivita sein. Zudem muss das Mitglied zum Zeitpunkt der Kinderangebote eingecheckt sein. Für alle Dienstleistungen, in welchen Elternteil und Kind gemeinsam eine Dienstleistung in Anspruch nehmen gilt eine Eigenverantwortung hinsichtlich der Aufsichtspflicht gegenüber des Kindes.

Zusatzvereinbarungen zum Mini-Abo

Das Mini-Abo berechtigt den Dienstleistungsempfänger den – in Anzahl eingeschränkten – Zutritt in das Gesundheitszentrum Aktivita. Dem Mini-Abo werden von Beginn an 13 Einheiten je Quartal gutgeschrieben. Bei Kündigung des Mini-Abos verfallen alle übrigen Trainingseinheiten. Sollte das Mitglied öfter als durchschnittlich viermal je Monat trainiert haben und kündigen, werden die Mehreinheiten mit 15,- € je Einheit nachberechnet. Sollte bereits zu Beginn eines Mini-Abos ein Kündigungsdatum festgesetzt werden, dann werden nur die entsprechenden Einheiten gutgeschrieben.

Zahlungsweise

Das Nutzungsentgelt wird in monatlichen Beträgen per SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen. Zugebuchte Optionen werden mit den Monatsbeiträgen gemeinsam eingezogen und können jederzeit einzeln gekündigt werden. Ausnahmen stellen gebuchte Optionen über die TECHNOGYM-App dar. Diese werden separat über den Finanzdienstleister „Stripe“ verwaltet. Das Fälligkeitsdatum der wiederkehrenden Mitgliedsbeiträge ist immer der 01. bzw. der 15. eines Monats. Grundlage ist immer das Einstiegsdatum. Der monatliche Beitrag wird auch dann bis zur Kündigung des Vertrages eingezogen, wenn Dienstleistungen der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG nicht in Anspruch genommen werden oder genommen werden können. Der Nutzer hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Sollte der Trainingsbeginn im laufenden Monat liegen, so wird der Monat anteilig mit dem 2. Monat berechnet.

Nachweis zur Grundlage etwaiger Ermäßigungen

Bescheinigungen, welche die Rechtfertigung einer Ermäßigung belegen, sind immer unaufgefordert vorzulegen. Läuft die Ermäßigung aus oder werden die Bescheinigungen nicht vorgelegt, so steigt der Beitrag automatisch um den ermäßigten Betrag an. Eine Rückerstattung der dadurch nicht berücksichtigten Ermäßigung ist nicht vorgesehen.

Firmenfitness Rabatte

Für Firmen bieten wir auf Grundlage des §8,3 EStG einen Preisvorteil in Höhe von 50% auf das Maxi Abo. Voraussetzung für den Erhalt des Rabatts ist ein Nachweis von mindestens 30 Mitarbeitern des Unternehmens, die im Aktivita aktiv sind. Wir weisen darauf hin, dass ein Überschreiten der Freigrenze an Sachbezügen von 50,- € je Monat zur lohnsteuerlichen Verpflichtung sämtlicher Sachbezüge des Monats führt, in welchem die Freigrenze überschritten wird. Die Fitalis & Aktivita GmbH  & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der Freigrenze.

Haftung

Die Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle. Eine Haftung der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG bzw. deren Mitarbeiter zurückzuführen.

Verhaltensrichtlinien

Durch seine Unterschrift erkennt der Nutzer die Hausordnung des Gesundheitszentrums Aktivita an. Das wiederholte Missachten der Hausordnung wird zunächst mit einer mündlichen Verwarnung benannt. Sollte das Verhalten weiterhin gegen die Hausordnung verstoßen, erfolgt nach einer schriftlichen Verwarnung die fristlose Kündigung.

Bestandteile der Mineral-Bar

Die Mineral-Bar ist Bestandteil jedes Abos und beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von stillem- und Mineralwasser, sowie die Beimischung von Liquiden nach Angaben der Verzehrs Empfehlung. Der Konsum der Produkte ist ausschließlich innerhalb des Gesundheitszentrums Aktivita gestattet.

Präventionskurse

Die Teilnahme an Präventionskursen im Gesundheitszentrum Aktivita kann nur nach Bezahlung des Kurses erfolgen. Für die ausreichendhohe Teilnahmeanzahl um die Zuschüsse der Krankenkasse zu erhalten, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nur, wenn dieser ausreichend oft (80%) am Kurs teilgenommen hat. Eine Bescheinigung durch das Gesundheitszentrum Aktivita wird nur ausgestellt, wenn der Kunde diesen Präventionskurs extra gebucht und bezahlt hat. Eine Ausstellung einer Präventionsbescheinigung im Rahmen einer Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Schlüsselrückgabe

Die Schlüssel für Check-In und Spint sind nach Kündigung, der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG wieder zurückzugeben.

Zusätzliche Bedingungen

Während etwaiger temporärer Schließungen behält sich die Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG vor, Beiträge weiterhin abzubuchen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Zahlung pausiert werden.

Rückerstattung

Eine Rückerstattung von Beiträgen zu Kursen ist nur dann möglich, wenn der Kurs spätestens zwei Wochen vor Beginn abgesagt wird. Bei bereits begonnen Kursen kann keine Rückerstattung erfolgen.

Rückerstattung von Betreuungspaket oder Vorauszahlungen sind nach Ablauf des Widerrufsrechtes von 14 Tagen nicht mehr möglich. Die Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen, welche rechtmäßig gebucht wurden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Kündigung

Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung wirkt nach 30 Tagen ab Eingangsbestätigung. Konkret bedeutet dies für Sie: Wenn Ihre Kündigung bei uns am ersten eines Monats eingeht, zahlen Sie für die nachfolgenden 30 Tage noch einen Monatsbeitrag.