Arbeitgeber können den Fitnessstudiobeitrag ihrer Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen lohn- und umsatzsteuerlich geltend machen.
- Keine pauschale Subvention eines Fitnessstudiobeitrags.
- Die subventionierte Maßnahme muss den Gütekriterien von Präventionskursen genügen.
- Die Dienstleistung darf nicht zusätzlich von einer Krankenkasse refinanziert werden.
- Die Dienstleistung muss zusätzlich zum ohnehin gezahlten Lohn bezahlt werden.
Diese Kriterien zu erfüllen ist für die meisten Fitnessstudios und Gesundheitszentren nicht erreichbar. Unser Beitragssystem in Kombination mit der Qualifikation unseres Teams wird jedoch allen Punkten gerecht.